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   VG Kassel, 10.05.2000 - 2 G 604/00   

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https://dejure.org/2000,19286
VG Kassel, 10.05.2000 - 2 G 604/00 (https://dejure.org/2000,19286)
VG Kassel, Entscheidung vom 10.05.2000 - 2 G 604/00 (https://dejure.org/2000,19286)
VG Kassel, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 2 G 604/00 (https://dejure.org/2000,19286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderung der Volksbildung auf dem Gebiet der Eisenbahngeschichte; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen eine einen Dritten begünstigende Genehmigung ; Rechtmäßigkeit einer Streckenstillegungsverfügung; Schutznormcharakter einer eisenbahnrechtlichen Norm; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 112
  • NVwZ 2001, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VG Kassel, 10.05.2000 - 2 G 604/00
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Qualifizierung einer Norm als drittschützend darauf an, ob die in Frage stehende Rechtsvorschrift das individuell geschützte private Interesse, die Art seiner Verletzung und den Kreis der unmittelbar geschützten Personen hinreichend deutlich klarstellt und abgrenzt (vgl. BVerwGE 41, 58, 63 [BVerwG 20.10.1972 - IV C 107/67] ; 78, 40, 43) [BVerwG 15.07.1987 - 4 C 56/83] .
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus VG Kassel, 10.05.2000 - 2 G 604/00
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Qualifizierung einer Norm als drittschützend darauf an, ob die in Frage stehende Rechtsvorschrift das individuell geschützte private Interesse, die Art seiner Verletzung und den Kreis der unmittelbar geschützten Personen hinreichend deutlich klarstellt und abgrenzt (vgl. BVerwGE 41, 58, 63 [BVerwG 20.10.1972 - IV C 107/67] ; 78, 40, 43) [BVerwG 15.07.1987 - 4 C 56/83] .
  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger

    Auszug aus VG Kassel, 10.05.2000 - 2 G 604/00
    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten - hier des Antragstellers - gegen eine einen Dritten begünstigende Genehmigung haben regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Begünstigten und der Genehmigungsbehörde nach § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 -, NVwZ 1991, S. 592).
  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 15.19

    Anforderungen an ein Übernahmeangebot im eisenbahnrechtlichen

    Bedingungen sind als üblich nur anzuerkennen, wenn sie sich auf der Grundlage des Eisenbahnrechts als angemessen erweisen (vgl. Spoerr, DVBl 1997, 1309 ; Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht, Stand November 2020, § 11 AEG Rn. 53; VG Kassel, Beschluss vom 10. Mai 2000 - 2 G 604/00 [ECLI:DE:VGKASSE:2000:0510.2G604.00.0A] - NVwZ 2001, 112 ).
  • VG Darmstadt, 06.06.2007 - 4 E 1373/05

    Zum Genehmigungserfordernis nach § 11 Abs 1 AEG bei Verringerung der Kapazität

    Die Klägerin ist ihrer Darlegungsverpflichtung (VG Kassel, Beschl. v. 10. Mai 2000, 2 G 604/00, NVwZ 2001, 112: "Darlegungsobliegenheit") aus § 11 Abs. 1 Satz 2 AEG allerdings nicht ansatzweise nachgekommen.
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